Einkommensgrenzen ab 1.1.2023

Lebensmittel für Menschen mit geringem Einkommen

kostenfreie Ausgabe:

jeden Samstag ab 14 Uhr im Veranstaltungszentrum Braunau (Neuanmeldungen ab 13:30)

jeden 2. und 4. Samstag in Altheim, Pfarrheim, Am Anger 4 (ab 14:30)

ab 4.3.2023 jeden 1. und 3. (und 5.) Samstag in Hochburg-Ach, Athalerstr.7 Pfarrheim Duttendorf (ab 14:30)

Die Bezugsberechtigung für Waren von der Braunauer Tafel ist an nachstehende Bedingungen gebunden:

Wohnsitz:

Der Wohnsitz muß im Bezirk Braunau liegen, wobei Neuanmeldungen aus den Gemeinden Mattighofen, Uttendorf und Mauerkirchen nur mit Empfehlungsschreiben durch eine Sozialeinrichtung möglich sind.

Einkommensgrenzen (netto): (gültig ab 1.1.2023)

Es werden Personen aus Haushalten unterstützt, bei denen das regelmäßige monatliche Haushaltseinkommen gemäß folgender Übersicht nicht überschritten wird.

Einzelpersonen                                                                             1.320,– €

2. erw. Person im Haushalt                                                         + 440,– € (zusammen 1.760.– €)

jede weitere erwachsene Person oder Kind                             + 320,– €

Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuß, Pflegegeld…) sowie Überstunden und Familienbonus werden nicht angerechnet.

In besonderen Notlagen gibt es auch darüber hinaus Hilfen.

 

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität organisieren wir nach Möglichkeit auch eine Hauszustellung.

Weitere Auskünfte direkt bei der Erstanmeldung oder telefonisch: 0676/6117086 sowie bei den Sozialeinrichtungen in Braunau. Kommen auch Sie, wir helfen Ihnen gerne.

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