Die Bezugsberechtigung für Waren von der Braunauer Tafel ist an nachstehende Bedingungen gebunden:
Wohnsitz:
Der Wohnsitz muß im Bezirk Braunau liegen, wobei Neuanmeldungen aus den Gemeinden Mattighofen, Uttendorf und Mauerkirchen nur mit Empfehlungsschreiben durch eine Sozialeinrichtung möglich sind.
Einkommensgrenzen (netto): (gültig ab 1.1.2023)
Es werden Personen aus Haushalten unterstützt, bei denen das regelmäßige monatliche Haushaltseinkommen gemäß folgender Übersicht nicht überschritten wird.
Einzelpersonen 1.320,– €
2. erw. Person im Haushalt + 440,– € (zusammen 1.760.– €)
jede weitere erwachsene Person oder Kind + 320,– €
Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuß, Pflegegeld…) sowie Überstunden und Familienbonus werden nicht angerechnet.
In besonderen Notlagen gibt es auch darüber hinaus Hilfen.