Einkommensgrenzen netto (Stand 1.1.2021):
Es sind alle Personen empfangsberechtigt, bei denen das monatliche Haushaltseinkommen(netto) folgende Beträge nicht überschreitet.
- Einzelpersonen 1.150,– €
- Pensionisten mit mind. 35/45 Versicherungsjahren 1.230,– € / 1.270.–
- Ehepaarre und Gleichgestellte 1.550,– €
- jede weitere erwachsene Person und Kinder 270,– €
Beihilfen (z.B.: Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuß, Pflegegeld…) sowie Familienbonus werden nicht angerechnet.
zur Anmeldung bitte mitbringen:
Personaldokument, Meldezettel, Einkommensnachweise für alle Haushaltsangehörigen oder ein Empfehlungsschreiben einer Sozialeinrichtung
Der Wohnsitz muss im Bezirk Braunau liegen, wobei Neuanmeldungen aus Mattighofen, Mauerkirchen, Uttendorf und Burgkirchen an den Sozialmarkt Mattighofen verwiesen werden.